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   BFH, 28.05.2020 - X S 38/19 (PKH), X S 4/20 (PKH)   

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https://dejure.org/2020,19841
BFH, 28.05.2020 - X S 38/19 (PKH), X S 4/20 (PKH) (https://dejure.org/2020,19841)
BFH, Entscheidung vom 28.05.2020 - X S 38/19 (PKH), X S 4/20 (PKH) (https://dejure.org/2020,19841)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - X S 38/19 (PKH), X S 4/20 (PKH) (https://dejure.org/2020,19841)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesfinanzhof

    ZPO § 42 Abs 2, ZPO § 118 Abs 2 S 2, FGO § 76 Abs 1, FGO § 86 Abs 1, FGO § 86 Abs 2, FGO § 86 Abs 3, SGB 1 § 35, SGB 10 § 67d Abs 1, FGO § 51 Abs 1 S 1, ZPO § 114, ZPO § 115, FGO § 142
    Ermittlungsbefugnis des Gerichts im PKH-Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 2 ZPO, § 118 Abs 2 S 2 ZPO, § 76 Abs 1 FGO, § 86 Abs 1 FGO, § 86 Abs 2 FGO
    Ermittlungsbefugnis des Gerichts im PKH-Verfahren

  • IWW

    § 35 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, § ... 78 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch, § 76 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 118 Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 86 Abs. 1 FGO, § 86 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 42 Abs. 1 Alternative 2 ZPO, § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 42 Abs. 2 ZPO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 1 Sätze 2 und 3 FGO, § 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 67d Abs. 1 Satz 1 SGB X

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Einholung von Auskünften über Renteneinnahmen des Antragstellers beim zuständigen Rentenversicherungsträger

  • rewis.io

    Ermittlungsbefugnis des Gerichts im PKH-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Einholung von Auskünften über Renteneinnahmen des Antragstellers beim zuständigen Rentenversicherungsträger

  • datenbank.nwb.de

    Ermittlungsbefugnis des Gerichts im PKH-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.08.2011 - V S 16/11

    Einlegung eines Untätigkeitseinspruchs nach bereits erhobener Untätigkeitsklage -

    Auszug aus BFH, 28.05.2020 - X S 38/19
    Dabei kommt es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung darauf an, ob der Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger und objektiver Betrachtung davon ausgehen darf, der Richter werde nicht unvoreingenommen, sondern willkürlich entscheiden (BFH-Beschluss vom 24.08.2011 - V S 16/11, BFH/NV 2011, 2087).
  • BFH, 20.06.2013 - IX S 12/13

    Richterablehnung; wiederholte Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 28.05.2020 - X S 38/19
    Dies setzt indes die Darlegung von Gründen voraus, die dafür sprechen, dass eine --ohne Weiteres feststellbare-- Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (zum Ganzen vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.11.1994 - X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692, unter 2.a, m.w.N.; vom 20.06.2013 - IX S 12/13, BFH/NV 2013, 1444, und vom 12.09.2013 - X S 30, 31/13, BFH/NV 2014, 51, Rz 8).
  • BFH, 12.09.2013 - X S 30/13

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 28.05.2020 - X S 38/19
    Dies setzt indes die Darlegung von Gründen voraus, die dafür sprechen, dass eine --ohne Weiteres feststellbare-- Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (zum Ganzen vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.11.1994 - X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692, unter 2.a, m.w.N.; vom 20.06.2013 - IX S 12/13, BFH/NV 2013, 1444, und vom 12.09.2013 - X S 30, 31/13, BFH/NV 2014, 51, Rz 8).
  • BFH, 24.11.1994 - X B 146/94
    Auszug aus BFH, 28.05.2020 - X S 38/19
    Dies setzt indes die Darlegung von Gründen voraus, die dafür sprechen, dass eine --ohne Weiteres feststellbare-- Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (zum Ganzen vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.11.1994 - X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692, unter 2.a, m.w.N.; vom 20.06.2013 - IX S 12/13, BFH/NV 2013, 1444, und vom 12.09.2013 - X S 30, 31/13, BFH/NV 2014, 51, Rz 8).
  • BFH, 02.12.2020 - VII R 14/20

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft

    Dabei kommt es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung darauf an, ob der Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger und objektiver Betrachtung davon ausgehen darf, der Richter werde nicht unvoreingenommen, sondern willkürlich entscheiden (BFH-Beschluss vom 28.05.2020 - X S 38/19 (PKH), X S 4/20 (PKH), BFH/NV 2020, 910, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 23.03.2022 - X K 2/20

    Verfahrensdauer von Klagen in Steuerberaterprüfungssachen; Krankheit eines

    Dabei kommt es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung darauf an, ob der Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger und objektiver Betrachtung davon ausgehen darf, der Richter werde nicht unvoreingenommen, sondern willkürlich entscheiden (vgl. nur Senatsbeschluss vom 28.05.2020 - X S 38/19 (PKH), X S 4/20 (PKH), BFH/NV 2020, 910, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 10.08.2023 - X S 9/23

    Befangenheit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; elektronische Übermittlung

    b) Eine Besorgnis der Befangenheit des X besteht --unabhängig davon, inwieweit Verfahrensfehler eine Besorgnis der Befangenheit überhaupt begründen können (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 28.05.2020 - X S 38/19 (PKH), X S 4/20 (PKH), BFH/NV 2020, 910, Rz 10 f., m.w.N.)-- schon deshalb nicht, da X nicht verfahrensfehlerhaft gehandelt hat.
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